Zollaudit


Um negative Folgen von nachträglichen Kontrollen zu vermeiden oder der Überprüfung der Erfüllung von Bedingungen vor der Erteilung einer Bewilligung für vereinfachte Verfahren oder Erteilung einer AEO-Bewilligung bzw. zur Aufrechterhaltung dieser Bedingungen während der Gültigkeitsdauer der Bewilligung oder des Zertifikates empfehlen wir den Unternehmen, die sich mit der Einfuhr, Ausfuhr und Beförderung von Waren beschäftigen, folgendes durchzuführen:  

  • Ad-hoc-Kontrollen von Zolltransaktionen (das auf konkrete Transaktionen gerichtete Vorgehen),  
  • Zollaudit des ganzen Systems der Einhaltung von Zoll- und anderen Vorschriften bei der Einfuhr, Ausfuhr und Transport von Waren (das auf das ganze System gerichtete Vorgehen).  

Mit Hilfe der Fachleute unseres Teams können Sie die negativen Folgen von Zollfeststellungen bei den Prüfungen nach der Überlassung von Waren oder bei der Überprüfung der Einhaltung von Bedingungen verschiedener Bewilligungen oder Zertifikaten, damit zusammengehörenden Ordnungswidrigkeitsverfahren oder im schlimmsten Fall Deliktsverfahren im Zusammenhang mit Zoll- oder Steuervergehen vermeiden. 

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