Beratung im Bereich Verbrauchsteuern


Aufgrund der zahlreichen Spezifika, Verpflichtungen und Bewilligungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Verbrauchsteuern müssen die Subjekte, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handeln oder verbrauchsteuerpflichtige Waren befördern über ausreichende Kenntnisse verfügen, um ihre Bewilligungen nutzen und ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Sanktionen und sonstigen rechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen das Gesetz oder die Genehmigungsbedingungen sind für die steuerpflichtigen Subjekte so schwerwiegend, sogar fatal, dass die Beratung durch erfahrene Experten auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern als unbedingt notwendig erscheint.   


Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke 

Die Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke wird durch das Gesetzt Nr. 530/2011 GS über die Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke in der zuletzt geänderten Fassung geregelt.  

Zu den alkoholischen Getränken gehören: Alkohol, Wein, Zwischenprodukt und Bier. Das Gesetz enthält allgemeine Bestimmungen für alkoholische Getränke und Sonderbestimmungen für Alkohol, Bier, Wein und Zwischenprodukt. Die steuerpflichtigen Subjekte benötigen in der Regel die Hilfe und Vertretung bei der Erlangung einer Bewilligung zur Betreibung eines Steuerlagers, bei der Eintragung als zugelassener Empfänger, der Eintragung in das Register der Nutzerunternehmen, der Erlangung der Registrierung als registrierter Versender, der Einstufung alkoholischer Getränke für die Anwendung von Verbrauchsteuersätzen, der Beratung zur Verbrauchsteuerbefreiung und der Bewertung der Entstehung von Steuerverpflichtung, im Verfahren auf Steuerauferlegung, bei Bewertung der Möglichkeit der Steuerrückerstattung, bei der Denaturierung von Alkohol, Messung und Feststellung von Alkoholmenge, bei der Frage der Obstbrennereien, bei der Kennzeichnung von Verbrauchspackungen von Alkohol mit einem Kontrollzeichen, bei der Erlangung einer Bewilligung für den Verkauf oder einer Bewilligung für den Vertrieb von Verbrauchspackung von Alkohol im steuerfreien Verkehr und bei Feststellung eines Verstoßes gegen Steuervorschriften auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren.  

Wir stehen Ihnen zur Verfügung für Konsultationen, Vertretung, Analysen, Stellungnahmen in den oben genannten Bereichen sowie in anderen nicht genannten Bereichen, die mit der Verwaltung der Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke sowie mit der Herstellung und Vermarktung von Alkohol (Gesetz Nr. 467/2002 GS) zusammenhängen.  


Verbrauchsteuer auf Tabakwaren 

Die Verbrauchsteuer auf Tabakwaren wird durch das Gesetz Nr. 106/2004 GS über die Verbrauchsteuer auf Tabakwaren in der zuletzt geänderten Fassung geregelt.  

Die steuerpflichtigen Subjekte benötigen in der Regel die Unterstützung und Vertretung bei der Bewilligung für die Betreibung eines Steuerlagers, bei der Registrierung als zugelassener Empfänger, bei der Registrierung als registrierter Versender, bei der Einstufung von Tabakwaren für die Anwendung der Verbrauchsteuersätze und bei der Beratung zu Verbrauchsteuerbefreiungen, bei der Festsetzung der Entstehung von Steuerschuld, bei Verfahren zur Festsetzung der Steuer, bei der Prüfung der Möglichkeiten einer Steuererstattung, bei Verkaufsverboten, bei der Führung von Evidenz, bei der Kennzeichnung von Tabakwaren mit einem Kontrollzeichen und bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, wenn ein Verstoß gegen Steuervorschriften festgestellt wird.  

Wir stehen Ihnen zur Verfügung für Konsultationen, Vertretung, Analysen, Stellungnahmen in den oben genannten Bereichen sowie in anderen nicht genannten Bereichen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Verbrauchsteuer auf Tabakwaren.  


Verbrauchsteuer auf Mineralöle 

Die Verbrauchsteuer auf Mineralöle wird durch das Gesetz Nr. 98/2004 GS über die Verbrauchsteuer auf Mineralöl in der zuletzt geänderten Fassung geregelt.  

Die steuerpflichtigen Subjekte benötigen in der Regel die Unterstützung und Vertretung bei der Bewilligung für die Betreibung eines Steuerlagers, bei der Registrierung als zugelassener Empfänger, der Eintragung in das Register der Nutzerunternehmen, bei der Registrierung als registrierter Versender, bei der Erlangung des Status eines Händlers mit dem ausgewählten Mineralöl, Erlangung des Status eines Kraftstoffhändlers, bei der Herstellung und Handhabung eines Indikationsstoffes, bei der Einstufung von Mineralölen für die Anwendung von Verbrauchsteuersätzen, einschließlich des Vorzugstarifs für Mineralöl, das einen biogenen Stoff enthält, bei der Beratung über Verbrauchsteuerbefreiungen, bei Festsetzung der Steuerschuld, in Steuerfestsetzungsverfahren, bei der Prüfung der Möglichkeit einer Steuererstattung, bei der Führung von Evidenz und bei der Feststellung eines Verstoßes gegen die Steuervorschriften auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren.  

Wir stehen Ihnen zur Verfügung für Konsultationen, Vertretung, Analysen, Stellungnahmen in den oben genannten Bereichen sowie in anderen nicht genannten Bereichen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Verbrauchsteuer auf Mineralöle.  


Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, Kohle und Erdgas. 

Die Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, Kohle und Erdgas wird durch das Gesetz Nr. 609/2007 GS über die Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, Kohle und Erdgas in der zuletzt geänderten Fassung geregelt.  

Die steuerpflichtigen Subjekte benötigen in der Regel die Unterstützung und Vertretung bei der Registrierung von Strom-, Kohle- und Erdgassteuerzahlern sowie bei der Registrierung von zugelassenen Strom- und Kohleverbrauchern, Registrierung eines zugelassenen Erdgasverbrauches, bei der Beratung über die Verbrauchsteuerbefreiungen, bei Beurteilung der Entstehung der Steuerverpflichtung, in Verfahren auf Auferlegung der Steuer, bei Beurteilung der Möglichkeit von Steuererstattungen, bei der Führung von Evidenz und bei Feststellung eines Verstoßes gegen Steuervorschriften auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren.  

Wir stehen Ihnen zur Verfügung für Konsultationen, Vertretung, Analysen, Stellungnahmen in den oben genannten Bereichen sowie in anderen nicht genannten Bereichen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, Kohle und Erdgas.  

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